mithelfende Familienangehörige

mithelfende Familienangehörige
mithelfende Famili|enangehörige,
 
in der amtlichen Statistik Bezeichnung für Personen, die in einem landwirtschaftlichen oder nichtlandwirtschaftlichen Betrieb, der von einem Mitglied ihrer Familie als Selbstständigem geleitet wird, mithelfen (d. h. am Erwerbsleben beteiligt sind), ohne hierfür Lohn oder Gehalt zu beziehen und ohne dass für sie Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet werden. In Deutschland ist die Bedeutung erheblich zurückgegangen: Betrug die Anzahl der mithelfenden Familienangehörigen 1939 noch 3 713 000 Personen (16,7 % der Erwerbstätigen), so waren es 1994 noch 488 000 (1,4 % der Erwerbstätigen).

Universal-Lexikon. 2012.

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